Mitgliedschaft
Auszug aus der Satzung:
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
(2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat einen schriftlichen Aufnahmeantrag in Form eines Aufnahmescheines an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(3) Die Aufnahme erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand
(4) Der Antrag auf Mitgliedschaft kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.
(5) Die Mitglieder unterwerfen sich der bestehenden Satzung.